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    Der Fachanwalt für Steuerrecht hat nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nachfolgende theoretische Kenntnisse nachzuweisen:


    § 9 FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht

    Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

    1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

    2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

    3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:

               a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
               b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
               c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
          4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.

    Diese theoretischen Kenntnisse werden in insgesamt 160 Zeitstunden vermittelt und sodann in schriftlichen Leistungskontrollen (Klausuren) geprüft. Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen ist gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer für die Verleihung des entsprechenden Fachanwaltstitels im Rahmen der Antragstellung nachzuweisen durch die Erstellung einer sog. Fallliste mit mindestens 50 Fällen, davon 10 rechtsförmlichen Verfahren in einem Zeitraum von max. 3 Jahren. Derartige Fallzahlen haben wir teilweise in 1 Monat. Auch wenn es damit auf den ersten Blick so scheinen mag, als würden sich die Hürden für den Erwerb des Titels als Fachanwalt für Steuerrecht damit als überwindbar erweisen, die Zulassungszahlen sprechen eine andere Sprache: In Thüringen verfügen aktuell (Stand: 26.10.2018) lediglich 49 Rechtsanwälte von insgesamt knapp 2.000 zugelassenen Rechtsanwälten über einen Fachanwaltstitel für Steuerrecht. Das sind gerade einmal 2,5 %.

    Es existieren mittlerweile so viele verschiedene Fachanwaltstitel, dass es erfahrenen Rechtsanwälten schwer fällt, eine Auswahl zu treffen, denn die Anzahl der Fachanwaltstitel, die der Rechtsanwalt zu führen berechtigt ist, ist auf insgesamt drei limitiert. Vornehmlich im Wirtschaftsrecht tätige Rechtsanwälte müssen in aller Regel die mehr als doppelte Anzahl von Fachbereichen abdecken. Das Steuerrecht gehört in wesentlichen Teilen zum „täglichen Brot“ jedes im Wirtschaftsrecht tätigen Rechtsanwalts, was sich unschwer an der obigen Auflistung der nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse ablesen lässt. Ohne derartige – auch nachgewiesene – Kenntnisse werden Rechtsanwälte über die zur Durchdringung einer komplizierten gesellschaftsrechtlichen oder erbrechtlichen Fallgestaltung nur in seltenen Fällen eine ordnungsgemäße, umfassende und mandantengerechte Beratung und ggf. auch prozessuale Vertretung vor Gericht bewerkstelligen können, ohne zugleich dann zumindest zusätzlich (in der Regel kostenpflichtig) auf einen externen Steuerberater zurückgreifen zu müssen. In unserer Kanzlei erhalten Sie hingegen Beratung und Vertretung aus einer Hand unter einem Dach!

    Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei OEHLMANN verfügen gemäß unserer Usancen und Prioritäten über die Qualifikationen als
    • Fachanwalt für Steuerrecht (3)
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (3)
    • Fachanwalt für Erbrecht (3)
    • Fachanwalt für Verkehrsrecht (2)
    • Fachanwalt für Familienrecht (1)
    • Fachanwalt für Arbeitsrecht (1)
    • Fachanwalt für Medizinrecht (1)
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Stefanie SchrammRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Steuerrecht
    • Testamentsvollstreckerin
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Fachanwalt für Steuerrecht
    Thomas HansenRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht